30.05.10 Ringtraining am 30.05.2010 in Plettenberg 
Sonntag Unser Ringtraining findet mangels Beteiligung leider nicht statt 
  
13.06.10 ZZS, Phänothpisierung und Spezialausstellung (Sp-A) 
Sonntag in 52525 Heinsberg, Vereinsheim Laffeld, Maarstr. 113, mit Vergabe des Titels Nordrhein-Westfalen-Sieger. Meldestelle und Zuchtschauleitung für ZZS und SpA: Elke Keimes, Maarstr.38, 52525 Heinsberg Tel: 02452 / 5746. Richter: Walter Berghäuser 
  
04.07.10 Wandertag 
Sonntag Wir treffen uns um 11Uhr auf dem Parkplatz des EDEKA-Marktes in 52222 Stolberg, Obere Steinfurt 8 und wndern durch das Solchbachtal, Anmeldungen bis 01.07.2010 an Ute Rottland, Tel.: 02402/866 332l 
  
04.07.10 Mitgliederversamlung 
Sonntag 16;30Uhr, Pizzeria Mausbach, Kurt Schumacher Str. 9, 52224 Stolberg-Mausbach 
  
10.07.10 Wesenstest (WT) in Heinsberg 
Samstag  fällt aus 
  
28.08.10 Junghundprüfung(JP) in Goch / Kleve 
Samstag Prüfungsleiter und Meldestelle: Herr Huschens, Eichendorffstr. 5, 42699 Solingen, Tel: 0212 / 60941. Richter: Herr Huschens, Herr Becker, Herr Große-Katthöfer, Min. 3. Max. 6 Hunde 
  
05.09.10 Zuchtprüfung(ZP) in Menden-Oespern u. Iserlohn 
Samstag Prüfungsleiter und Meldestelle: Herr Huschens, Eichendorffstr. 5, 42699 Solingen, Tel: 0212 / 60941. Richter: Herr Huschens, Herr Streich, Herr Große-Katthöfer, Min. 3. Max. 6 Hunde 
  

Aus gegebenen Anlass weise ich noch einmal darauf hin, dass der Hund erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen und des Meldegeldes als ordentlich für die jeweilige Prüfung gemeldet ist. Liegen Meldegeld und oder Unterlagen bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn nicht vor, wird der Hund von der Prüfung ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass bei den Prüfungen, den Anweisungen der Richter und des Prüfungsleiters Folge zu leisten ist. Eine Nichtbeachtung kann gem. der Prüfungsordnung des PRTCD einen Ausschluß von der Prüfung zur Folge haben. In diesem Falle wird in die Ahnentafel ein " nicht bestanden" eingetragen.

 

Meldeschluss für alle Prüfungen ist 14 Tage vor Prüfungstermin. Ein Hund gilt erst mit Eingang der schriftlichen Meldung einschließlich 2 Kopien der Ahnentafel / Registrierbescheinigung (Vorder- und Rückseite) und der Zahlung der Meldegebühr auf das vorgenannte Konto (keine Schecks) als gemeldet.

Die Original-Ahnentafel / -Registrierbescheinigung, ein gültiger Jagdschein für jagdliche Prüfungen sowie ein gültiger Impfausweis / EU-Heimtierpass sind am Prüfungstag vorzulegen.


Die Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Erfolgt die Nachimpfung vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung, so entfällt die 3-Wochen-Frist.


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